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Arbeitsunfähigkeits­versicherung

Was es zum Thema Arbeitsunfähigkeitsversicherung zu wissen gilt
Arbeitsunfähigkeitsversicherung Vergleich

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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Versicherungskontext wird die Arbeitsunfähigkeitsversicherung oft mit der Berufsunfähigkeitsversicherung gleichgesetzt
  • Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung sichert Sie effektiv gegen finanzielle Risiken im Krankheitsfall ab
  • Gerade Selbstständige und privat Versicherte sollten sich diesen wichtigen Schutz nicht entgehen lassen

Was ist eine Arbeitsunfähigkeits­versicherung?

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist in aller Regel kein eigenes Versicherungsprodukt – viel mehr handelt es sich dabei um eine Versicherungslösung, die als Baustein der Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten wird. Da diese beiden Absicherungen so nah beieinanderliegen, verwundert es kaum, dass viele Menschen die Begriffe Arbeitsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung als Synonyme für ein und dieselbe Versicherungslösung verwenden.

Dabei ist die Arbeitsunfähigkeitsversicherung – wie der Name schon sagt – ausschließlich auf die klassische Arbeitsunfähigkeit zugeschnitten. Maßgeblich für die hier zu zahlenden Leistungen ist nicht die Frage, ob Sie in einem bestimmten Beruf nicht mehr tätig werden können. Allein die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes ist notwendig, um die Leistungen der Arbeitsunfähigkeitsversicherung auszulösen.

Wie wichtig ist eine Arbeitsunfähigkeits­versicherung?

Eine „echte“ Berufs- oder gar eine komplette Erwerbsunfähigkeit führt unmittelbar zu einer starken Einschränkung in Ihren finanziellen Mitteln. Das ist den meisten Arbeitnehmern schmerzlich bewusst. Aus diesem Grund werden diese beiden Situationen oftmals gut abgesichert. Auf die Risiken einer einfachen Arbeitsunfähigkeit gehen dabei nur die wenigsten ein.

Mit einer Arbeitsunfähigkeit verbindet man in aller Regel den „gelben Schein“ vom Hausarzt. Ob mit einem Magen-Darm-Virus, einem hartnäckigen grippalen Infekt oder einer anderen Erkrankung, wie man sie sich im Laufe des Jahres immer mal wieder zuziehen kann – die tatsächliche Ausfallzeit beträgt für den Arbeitnehmer hier in der Regel nicht mehr als ein oder maximal zwei Wochen.

Doch nicht selten muss eine Arbeitsunfähigkeit auch deutlich weiter gefasst werden. Sei es beispielsweise, weil nach einem Sturz eine Operation am Bein, im Fuß oder am Knie erforderlich ist und der betroffene Knochen oder das in Mitleidenschaft gezogene Gelenk anschließend für einige Wochen und Monate geschont werden muss.

Auch andere Erkrankungen wie Krebs, ein Herzinfarkt oder ein leichter Schlaganfall können zu einer Arbeitsunfähigkeit führen – müssen aber noch lange keine Berufsunfähigkeit zur Folge haben. Gleiches gilt für einen Bandscheibenvorfall mit notwendiger Operation oder für eine depressive Erkrankung. All diese Krankheitsformen führen in der Regel zu einer Arbeitsunfähigkeit. Im Idealfall sind sie aber so weit auskurierbar, dass Sie nach einer gewissen Zeit Ihrer Arbeit wieder nachgehen können.

Für genau diese Situationen ist die Arbeitsunfähigkeitsversicherung als Baustein der Berufsunfähigkeitsversicherung ein unerlässlicher Pfeiler einer umfassenden Existenzabsicherung.

Wann leistet die Arbeitsunfähigkeits­versicherung?

Hier gibt es von Versicherer zu Versicherer verschiedene Regelungen. Die gängigste Regelung, was den zeitlichen Ablauf eines Leistungsanspruchs angeht, ist allerdings die Folgende:

Arbeitsunfähigkeitsversicherung Leistungen
  • Die meisten Arbeitsunfähigkeitsversicherungen zahlen ab einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
  • Dabei reicht es in der Regel aus, bereits seit 4 Monaten arbeitsunfähig zu sein und eine Bescheinigung vom Arzt zu erhalten, dass die AU noch mindestens 2 Monate anhalten wird
  • Die Leistungen werden rückwirkend ab Beginn der Krankschreibung erbracht – so werden Einkommenslücken zumindest nachträglich und ab dem Ende des vierten Krankheitsmonats fortlaufend geschlossen
  • Abhängig vom Versicherer und dem gewählten Tarif werden die Leistungen der AU-Versicherung für längsten 18 bis 36 Monate gezahlt
  • Viele Versicherer gewähren in der Zeit des Bezuges von Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung eine Beitragsbefreiung für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

Welche Leistungen erhalten Sie im Krankheitsfall?

Als Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis erhalten Sie für sechs Wochen Lohnfortzahlung. Nach 42 Tagen endet diese in aller Regel. In manchen Tarifverträgen – wie beispielsweise im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – ist ein Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld bis auf das Niveau des Netto-Einkommens vorgesehen. Das ist allerdings ein Luxus, der bei Weitem nicht in allen Branchen zu finden ist.

Nach dem Ablauf der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleibt den meisten Arbeitnehmern tatsächlich nur noch das Krankengeld. Diese Leistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt

  • Maximal 70 Prozent des letzten Bruttolohns
  • Höchstens 90 Prozent des laufenden Nettolohns
  • Bis zu einer Höchstgrenze von 109,38 Euro pro Tag

Damit wird schnell klar, dass vor allem Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen hier schnell ein erhebliches Einkommensdefizit zu schließen haben. Vor allem, wenn Sie eine junge Familie haben oder in den letzten Jahren ein Haus gebaut oder eine Wohnung gekauft haben, kann ein Einkommensverlust in dieser Höhe für einen Zeitraum von mehreren Monaten schnell sämtliche Ersparnisse auffressen.

Denn die laufenden Kosten entstehen weiterhin. Noch schlechter sieht es hier für privat Versicherte Arbeitnehmer und Selbstständige oder Freiberufler aus. Diese erhalten aus ihren jeweiligen Versicherungen privater Natur gar kein Krankengeld – es sei denn, sie sind freiwillig gesetzlich versichert – und stehen somit im Fall des Arbeitnehmers ab dem 43. Tag und im Fall des Selbstständigen oder des Freiberuflers ab dem ersten Tag ohne Einkommen dar.

Tipp

Gerade als Selbstständiger oder Freiberufler sollten Sie sich unbedingt mit einer zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passenden Arbeitsunfähigkeitsversicherung absichern. So können Sie – bei entsprechender Länge der Krankschreibung – ab dem 01. Tag der Arbeitsunfähigkeit rückwirkend Leistungen erhalten und müssen damit mit Ihren Ersparnissen nur noch einen begrenzten Zeitraum bis zum Ablauf der Vier-Monats-Frist abdecken. Bei einer längerfristigen Erkrankung droht Ihnen sonst der Absturz in die Zahlungsunfähigkeit und letztlich der Gang zum Jobcenter und der Verkauf oder die Aufgabe Ihres Unternehmens.

Arbeitsunfähigkeitsversicherung Definition

Inwieweit unterscheidet sich die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist in den meisten Fällen ein zusätzlicher Baustein in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dennoch werden diese beiden Versicherungslösungen gern als Synonym füreinander verwendet. Das ist allerdings schlichtweg falsch, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nur dann, wenn eine tatsächliche Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist in aller Regel an die AU-Bescheinigung des behandelnden Arztes gebunden.

Wann genau ist man berufsunfähig?

Als berufsunfähig gilt, wer für mindestens 6 Monate seinen Beruf gar nicht ausüben, oder bis zu 50 Prozent der beruflichen Tätigkeiten nicht mehr übernehmen kann. Ob eine tatsächliche Berufsunfähigkeit vorliegt, entscheidet nicht Ihr behandelnder Arzt. Dieser stellt lediglich eine Diagnose und attestiert die Erkrankung oder Verletzung, aus der die mögliche Berufsunfähigkeit resultiert.

Ob wirklich eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Regularien der Berufsunfähigkeitsversicherung vorliegt, entscheidet letztlich der Leistungsprüfer des Versicherers. Dazu kann auch eine weitere ärztliche Untersuchung durch den Versicherer selbst vorgenommen werden.

Gut zu wissen

Am einfachsten lässt sich der Unterschied zwischen der Arbeitsunfähigkeit und der Berufsunfähigkeit so definieren: Bei der Arbeitsunfähigkeit stehen eine baldige Genesung und eine Rückkehr in den ausgeübten Beruf in Aussicht. Bei einer Berufsunfähigkeit ist es sehr unwahrscheinlich, dass Sie jemals wieder mehr als 50 Prozent ihrer berufsspezifischen Tätigkeiten ausüben können.

Damit wird aber auch schnell klar, dass sich die Arbeitsunfähigkeitsversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung in einem sehr wichtigen Punkt voneinander unterscheiden: In der Laufzeit der Leistung. Eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer privaten BU-Versicherung wird oftmals bis zum Eintritt ins Rentenalter gezahlt. Sie ist so etwas wie eine klassische Existenzabsicherung, wenn es darum geht, einmal geschaffene Werte auch im Fall einer Berufsunfähigkeit über einen möglichst langen Zeitraum zu erhalten.

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist – wie die klassische Arbeitsunfähigkeit als Instrument des Arztes um die Genesung zu unterstützen – eine zeitlich stark begrenzte Leistung. Die Begrenzung auf 18 bis 36 Monate lässt sich dabei vor allem dadurch erklären, dass in den meisten Fällen nach einer derart langen Arbeitsunfähigkeit die Prüfung einer möglichen Berufs- oder gar einer kompletten Erwerbsunfähigkeit sehr nahe liegt.

Schon gewusst?

Eine volle Erwerbsminderung – oder auch Erwerbsunfähigkeit – liegt vor, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind dem Arbeitsmarkt für mindestens drei Stunden am Tag zur Verfügung zu stehen. Diese drei Stunden Arbeit müssen nicht an einem Stück abgeleistet werden. Wer gesundheitlich noch in der Lage ist, zweimal am Tag jeweils 1,5 Stunden zu arbeiten, ist nicht voll erwerbsgemindert. Dabei besteht auch keine Festlegung auf die gelernte oder zuletzt ausgeübte Tätigkeit – der Rentenversicherungsträger kann Sie vor Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente viel mehr auch in einen anderen Tätigkeitsbereich oder Beruf verweisen.

Wann könnte eine nicht privat finanzierte BU-Rente greifen?

Noch immer haben viele Arbeitnehmer die Vorstellung, dass im Fall einer Berufsunfähigkeit die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung eingreifen und leisten würde. Doch eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wie im Fall einer vollen Erwerbsunfähigkeit gibt es schon lange nicht mehr. Eine Berufsunfähigkeitsrente oder eine Unfallrente wird heute nur noch im Fall eines Anspruchs gegen eine Berufsgenossenschaft gezahlt.

Ein solcher Anspruch kann nur aus einem Arbeitsunfall oder einem Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit oder zurück entstehen. Auch eine anerkannte Berufskrankheit kann zu einem Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente führen.

Übrigens

Auch Schüler können Anspruch auf Leistungen der Unfallkassen haben. Dazu muss ein Unfall im Schulumfeld – also in der Schule selbst, auf dem Schulweg oder im Rahmen einer im privaten Bereich mit anderen Schulkameraden durchgeführten Schulaufgabe oder Schulaktivität – geschehen sein.

Vor- und Nachteile der AU-Versicherung

Vorteile

  • Zahlung erfolgt deutlich vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit
  • Die AU-Versicherung sichert vor allem Versicherten ohne Krankengeldanspruch die Existenz im Falle einer langfristigen Erkrankung
  • Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch können Sie die Differenz zwischen Krankengeld und ihrem Netto-Einkommen überbrücken
  • Die AU-Versicherung zahlt aufgrund der einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes in Verbindung mit einer entsprechenden Prognose für die Zukunft
  • Bei Aufnahme der Zahlung nach 4 Monaten werden die Leistungen aus der AU-Versicherung rückwirkend ab dem Tag des Beginns der AU gezahlt

Nachteile

  • Auch die AU-Versicherung nimmt in aller Regel die Leistungen frühestens nach einer Arbeitsunfähigkeit von 4 Monaten auf und dann auch nur bei einer entsprechenden Prognose des Arztes, dass die AU noch mindestens 2 Monate bestehen bleibt

Wie kann das Krankentagegeld die AU-Versicherung ergänzen?

Das Krankentagegeld ist eine weitere Versicherungslösung, die für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit von längerer Dauer abgeschlossen werden kann. Hier ist das erklärte Ziel, die durch die Krankheit entstehenden Verdienstausfälle ab dem ersten Tag auszugleichen. Für Selbstständige, Freiberufler und privat Versicherte Arbeitnehmer, ist die Krankentagegeld-Versicherung ein absolutes Muss.

Diese Versicherungslösung zahlt direkt ab dem ersten Tag der AU – in manchen Fällen auch erst nach Ablauf der Lohnfortzahlung. Die genauen Modalitäten unterscheiden sich hier von Versicherer zu Versicherer. 

Darauf sollten Sie bei der Kombination von Krankentagegeld- und BU-Versicherung unbedingt achten

Ganz besonders aufpassen sollten Sie bei der Wahl der Krankentagegeld-Versicherung, wenn es um die Regelungen zu einer möglichen Überschneidung mit einer BU-Versicherung geht. Denn Leistungen aus einer BU-Versicherung und einer Krankentagegeld-Versicherung sind parallel zueinander nicht vorgesehen.

In den allermeisten Fällen endet die Leistung der Krankentagegeld-Versicherung mit dem Beginn der Leistung der BU-Versicherung. Problematisch wird es, wenn Sie eine AU-Versicherung in Ihrer BU-Versicherung integriert haben. Denn die Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist im weitesten Sinne eine Leistung aus Ihrer BU-Versicherung.

Wie genau Ihr Versicherer mit einer solchen Situation umgeht, ist von Anbieter zu Anbieter anders geregelt. Daher sollten Sie die Versicherungsbedingungen vor Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung genau durchlesen.

Achtung

Besonders problematisch kann es werden, wenn Sie eine Krankentagegeld-Versicherung haben, deren Leistungen im Fall einer rückwirkenden Gewährung der Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung auch rückwirkend zurückgefordert werden. Nicht selten sind die Leistungen aus der Krankentagegeld-Versicherung höher als die der AU- oder später der BU-Versicherung. In diesem Fall kann es sein, dass Sie sich bei einer Rückforderung später durch die nachträgliche Gewährung der zweiten Versicherungsleistung schlechter stellen. Das Gute dabei: Viele Versicherer verzichten komplett auf eine Rückforderung bei nachträglich gewährten Leistungen aus der BU-Versicherung (inklusive AU-Versicherung). Das muss allerdings entsprechend in den Versicherungsbedingungen vermerkt sein.

Spezialfall Beamte – was unterscheidet die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Dienstunfähigkeitsversicherung?

Sie sind Beamter und möchten sich für den Fall einer Dienstunfähigkeit absichern? Dann ist die Berufsunfähigkeitsversicherung – unabhängig davon ob mit oder ohne AU-Klausel – nicht die passende Versicherungslösung für Sie. Sie benötigen eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Denn als Beamter gelten für Sie nicht die klassischen Regelungen der Erwerbsunfähigkeit. Viel mehr kann Ihr Dienstherr Sie von einem Amtsarzt für dienstunfähig erklären lassen, wenn zu erwarten ist, dass Sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihre Dienstpflichten zu erfüllen.

Als dienstunfähig gilt dabei bereits derjenige, der innerhalb der letzten 6 Monate mindestens 3 Monate arbeitsunfähig war und bei dem nach Ansicht des Amtsarztes keine Aussicht besteht, dass die volle Dienstfähigkeit im Verlauf der nächsten 6 Monate wiederhergestellt werden kann. Eine Dienstunfähigkeit führt zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand oder – bei Beamten auf Probe oder Beamten auf Widerruf – zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ohne Ansprüche auf ein Ruhegehalt.

Deshalb brauchen Beamte die klassische AU-Versicherung nicht – sehr wohl aber eine Absicherung für die Dienstunfähigkeit

Grundsätzlich gilt für den Beamten die gesetzliche Lohnfortzahlung nicht – solange keine Dienstunfähigkeit im Sinne des für den jeweiligen Beamten einschlägigen Gesetzes festgestellt wird erhält er auch im Rahmen einer langfristigen Erkrankung weiterhin seine vollen Bezüge. Problematisch wird es erst, wenn wirklich eine Dienstunfähigkeit eintritt.

Denn sowohl der Eintritt in den vorgezogenen Ruhestand als auch die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis sind mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Bei einer langwierigen Erkrankung besteht auch in der Folge für einen vergleichsweise langen Zeitraum keine Möglichkeit, etwas an dieser angespannten finanziellen Situation zu ändern. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann Ihnen hier dabei helfen, den bis zu diesem Tag erarbeiteten Lebensstandard erhalten.

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung – ein wichtiger Baustein für Ihren Existenzschutz!

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung als Baustein der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiger Baustein für Ihren Existenzschutz, da sie Ihnen ein angemessenes Einkommen auch im Fall einer langwierigen Erkrankung sichert. Dabei profitieren Sie nach Feststellung des Anspruchs auf Leistungen von einer rückwirkenden Zahlung ab dem Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit.

Wie hoch genau die Leistungen Ihrer Arbeitsunfähigkeitsversicherung sind, ist ein Faktor, den Sie direkt mit Ihrem Versicherer vereinbaren müssen. Die konkrete Höhe der Leistungen macht sich natürlich bei der Höhe der Versicherungsbeiträge bemerkbar – dennoch sollten Sie dafür sorgen, dass die vereinbarten Leistungen auch tatsächlich ausreichen, um Ihre durch eine langfristige Erkrankung womöglich ausfallenden Einkünfte so weit wie möglich auszugleichen. So sichern Sie einerseits Ihren Lebensstandard und andererseits Ihre Liquidität, wenn es darum geht die monatlichen Rechnungen zu begleichen.

Arbeitsunfähigkeitsversicherung Vergleich

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